Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

der Fürst & Jungnitsch GmbH & Co. KG (nachstehend F&J genannt) (Seminare, Prüfungsabnahmen und praktische Ausbildungen)

Stand: 10.05.2019

§ 1. Allgemeines

(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen von F&J in Herford sowie für Veranstaltungen beim Auftraggeber (In-House) und werden mit der Anmeldung und der Teilnahme an einer Veranstaltung automatisch anerkannt.

§ 2. Anmeldung

(1) Eine Anmeldung oder Buchung ist ausschließlich schriftlich per Fax bzw. E-Mail oder online über unsere Internetseite www.fundj.de möglich.

(2) Der Eingang der Anmeldung ist verbindlich, sofern keine schriftliche Absage von F&J erfolgt und wird per E-Mail bestätigt.

(3) Bei Anmeldung ist der Rechnungsempfänger korrekt anzugeben. Für Umschreibungen bzw. Neuausstellungen von Rechnungen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00 berechnet.

(4) Es ist möglich, eine andere Person anzumelden. Diese ist F&J namentlich zu benennen. Die anmeldende Person haftet in jedem Fall für die Zahlung des Entgelts, eine Abtretung ist ausgeschlossen.

(5) Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung nach SCC Dok. 017 und Dok. 018 werden mit der Anmeldung zur Prüfung automatisch anerkannt. Ein entsprechender Nachweis ist einzureichen.

(6) Die Teilnehmeranzahl bei allen Veranstaltungen ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt.

§ 3. Rücktritt und Absage

(1) Abmeldungen oder Stornierungen durch den Teilnehmenden sind bis 24 Stunden vor Anreise bzw. vor Beginn der Veranstaltung gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € möglich und müssen schriftlich per Fax oder E-Mail erfolgen. Evtl. entstandene Kosten bei In-House-Veranstaltungen werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

(2) Umbuchungen werden wie Stornierungen behandelt.

(3) Bei Nichterscheinen des/der Teilnehmenden werden 100 % der Rechnungssumme fällig.

(4) Bei § 3.1 bis 3.3 weisen wir nochmals explizit auf die §§ 2.4 und 4.1 dieser AGB hin.

(5) Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Dozenten) nicht möglich, ist F&J berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmenden werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet.

(6) Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind generell ausgeschlossen.

§ 4. Zahlungsvereinbarung

(1) Durch die Anmeldung besteht die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts.

(2) Die Zusendung der Rechnung erfolgt nur per E-Mail.

(3) Die Rechnung ist sofort und ohne jeglichen Abzug fällig und per Überweisung auf eines der angegebenen Konten zu begleichen.

(4) Nur vor Beginn der Veranstaltung eingegangene Zahlungen berechtigen zur Teilnahme.

(5) Für Veranstaltungen an Samstagen und Sonntagen wird ein  Wochenendzuschlag erhoben, der sich nach der Dauer der Veranstaltung richtet und im Angebot berücksichtigt ist.

§ 5. Bescheinigungen

(1) Die Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen für Veranstaltungen, die länger als ein Jahr zurückliegen, wird pauschal mit 25,00 €/Stck. in Rechnung gestellt.

(2) Für Fahr- und Bedienerausweise und auch für Bescheinigungen anderer Art können ebenfalls Entgelte erhoben werden. Diese richten sich nach den jeweiligen Beschaffungspreisen für F&J.

(3) Zertifikate für Prüfungen nach SCC Dokument 017 und 018 werden nur von einem akkreditierten Zertifizierer ausgestellt, sofern die Teilnehmenden die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt haben und der entsprechende Nachweis vorliegt. Die Zertifikate werden von F&J lediglich weitergeleitet. Ein Anspruch auf Erstellung eines Zertifikates durch F&J besteht aus diesem Grunde nicht. Siehe auch § 2.5.

(4) Express-Zertifikate können bis 1 Tag vor Prüfungsbeginn beantragt werden, wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung erfüllt sind und der entsprechende Nachweis erbracht wurde. Für Express-Zertifikate wird eine gesonderte Gebühr erhoben, die im Angebot berücksichtigt ist.

§ 6. Termine und Zeitdauer

(1) Termine für Veranstaltungen werden auf unserer Homepage www.fundj.de veröffentlicht und können außerdem telefonisch oder per E-Mail erfragt und abgestimmt werden.

(2) Für die praktischen Ausbildungen als In-House-Termin ist seitens des Auftraggebers das entsprechende Equipment zu stellen (z. B. Gabelstapler, Paletten, Pylone, flurbedienbarer Kran inkl. Anschlagmittel, Hubarbeitsbühne usw.)

(3) Bei praktischen Ausbildungen hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass alle Teilnehmenden die erforderliche und intakte persönliche Schutzausrüstung mitbringen und tragen. Ohne persönliche Schutzausrüstung ist eine Teilnahme am Praxisteil der Ausbildungen ausgeschlossen.

§ 7. Haftung

(1) Die Haftung von F&J für Schäden jeder Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, in denen F&J Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Wir weisen hierzu nochmals explizit auf die §§ 6 bis 10 der AGB der F&J hin, die Sie unter www.fundj.de/agb einsehen können.

(2) In den Veranstaltungen werden Unterricht und Übungen so gestaltet, dass Teilnehmende in der Regel das Seminarziel erreichen können. Für den Schulungserfolg haftet F&J jedoch nicht.

§ 8. Datenschutz

(1) Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Sie finden die Datenschutzerklärung hier: www.fundj.de/datenschutzerklaerung

Hinweis:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung der anderen Geschlechter, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.