Praktische Ausbildung

Absturzsicherung und Höhensicherheit

Unternehmen sind verpflichtet, Mitarbeiter an Arbeitsplätzen in der Höhe vor Absturzgefahren zu schützen. Der Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) ist nach den Regeln der DGUV 112-198 zu unterweisen. Zudem muss die Schutzausrüstung nach DGUV Grundsatz 312-906 einmal im Jahr durch einen Sachverständigen überprüft werden.