Fachkraft für Arbeitssicherheit

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine Ergänzung zur klassischen Gefährdungsbeurteilung, die der Gesetzgeber gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für alle Arbeitsplätze fordert. Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung spielen zusätzlich zu den Gegebenheiten am Arbeitsplatz auch persönliche Aspekte des jeweiligen Mitarbeiters eine Rolle. F&J ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die professionelle Erstellung oder Überarbeitung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung geht.