Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutz für Ihr Unternehmen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deutlich mehr Betriebe als bisher brauchen einen Datenschutzbeauftragten (DSB). Größte Änderung: Nach der neuen DSGVO kommt es nicht mehr nur auf die Größe des Unternehmens an. Auch kleine Firmen mit weniger als zehn Angestellten können zur Bestellung eines DSB verpflichtet sein.
Ihr externer Datenschutzbeauftragter – Schutz und Sicherheit für Ihre Daten
Ihr Unternehmen braucht laut der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) einen Datenschutzbeauftragten (DSB)? Sie möchten freiwillig einen externen Spezialisten mit der Sicherheit und dem Schutz Ihrer Daten betrauen? Dann entscheiden Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten von F&J. So sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Unsere geschulten und zertifizierten Berater stehen Ihnen in allen Bereichen rund um Datenschutz und Datensicherheit zur Seite.
Ihr persönlicher externer Datenschutzbeauftragter von F&J überwacht die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze in Ihrem Unternehmen. Zudem ist er Ansprechpartner für alle Fragen von Datenschutzbehörden zu Ihrem Umgang mit personenbezogenen Daten. Für Sie als Entscheider bedeutet dies: Sie können sich entspannt zurücklehnen in dem beruhigenden Gefühl, das Beste für Ihren Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten zu tun.
Wichtig! Entscheiden Sie sich für einen externen Datenschutzbeauftragten von F&J, wird die Einarbeitungszeit kurz sein. Unsere Sicherheits-Spezialisten kennen sich mit Unternehmen ganz unterschiedlicher Größe aus und sind in verschiedenen Branchen unterwegs. So bringen Sie viel Erfahrung und einen offenen Blick für Datenschutz-Stolpersteine in Ihrem Unternehmen mit. Vor allem arbeiten sie sich schnell in Ihre Betriebsabläufe ein. Das spart Geld und schont die Nerven!
Externer Datenschutzbeauftragter von F&J – Die Vorteile für Ihr Unternehmen
- Keine Ausbildungskosten
Die Kosten für die Ausbildung eines Mitarbeiters zum internen Datenschutzbeauftragten sind hoch. Verlässt der Mitarbeiter das Unternehmen, bedeutet dies erneut hohe Kosten für die Qualifizierung des Nachfolgers. - Kein Risiko
Wenn Sie einen externen Spezialisten von F&J für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten bestellen, minimiert dies Ihr Haftungsrisiko, denn F&J ist für die Fehler seiner Datenschutzbeauftragten verantwortlich. Wenn Sie einen externen Spezialisten von F&J für den Schutz und die Sicherheit Ihrer Daten bestellen und es dennoch zu Fehlern kommen sollte, haftet auch der externe DSB. Das minimiert das Haftungsrisiko für das Unternehmen erheblich. - 100 % Fachwissen, sofort abrufbar
F&J-Datenschutz-Spezialisten besitzen ein fundiertes, stets aktuelles Fachwissen, das Sie als Unternehmen ohne Wartezeit, sofort nach Vertragsabschluss abrufen können. - Keine Interessenskonflikte
Der externe DSB nimmt eine neutrale Position ein und ist keinen Konflikten ausgesetzt. Er agiert unabhängig aller Mitarbeiter- und Kundeninteressen. - Transparente Kosten
Leistung wie Preise für den externen DSB werden vertraglich exakt fixiert. Im Vergleich lässt sich die Qualifizierung eines Mitarbeiters im Vorfeld nur grob kalkulieren (Ausbildungskosten, Weiterqualifizierung, Arbeitsausfall, Reise- und Verpflegungskosten, Fachliteratur etc.). - Mehr Flexibilität
Unternehmen können die Leistung unseres Datenschutzbeauftragten so lange in Anspruch nehmen wie sie möchten und den Vertrag kündigen oder den externen DSB wechseln.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten (DSB)?
Die DSGVO regelt europaweit die Bestellpflicht für einen Datenschutzbeauftragten (DSB) in Art. 37 DSGVO. Laut dieses Bundesdatenschutzgesetzes ist die Bestellung eines DSB notwendig, wenn auf Ihr Unternehmen oder auf Ihre Behörde, Anstalt, Stiftung etc. ein oder mehrere der folgenden Punkte zutreffen:
Folgende “Unternehmen” brauchen einen DSB
- mindestens zehn Personen verarbeiten personenbezogene Daten automatisiert
- die automatisierte Verarbeitung von Daten benötigt eine Vorabkontrolle
- die automatisierte Verarbeitung dient der (anonymisierten) Übermittelung von Informationen
- die automatisierte Verarbeitung dient zur Markt- und Meinungsforschung
- mindestens 20 Personen verarbeiten auf andere Weise personenbezogene Daten
Folgende “öffentliche Anstalten” brauchen einen DSB
- personenbezogene Daten werden automatisiert verarbeitet
- mindestens 20 Personen verarbeiten auf andere Weise personenbezogene Daten
Selbstverständlich können Sie auch jederzeit freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Unsere Branchenkompetenz – Ihr Erfolg
