Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fürst & Jungnitsch GmbH & Co. KG (nachstehend F&J genannt)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen F&J und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Für Seminare, Prüfungsabnahmen und praktische Ausbildungen gelten die zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von F&J.

(Stand 10.05.2019)

§ 1 Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Für den Umfang der von F&J zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftragnehmer wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Angaben zum Unternehmen, Mitarbeiter, Arbeitsabläufe, als richtig zugrunde legen.

§ 2 Datenschutz und Verschwiegenheit

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle Tatsachen, die ihm in Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht besteht in gleichem Umfang auch für die Mitarbeiter des Auftragnehmers.

(3) Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Haftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers und dessen Mitarbeiter im Rahmen des erteilten Auftrages maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten.

§ 3 Unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug

(1) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Auftragnehmer angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist darf der Auftragnehmer den Vertrag fristlos kündigen. Unberührt bleibt der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

§ 4 Beendigung des Vertrages

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

(2) Der Vertrag kann – wenn und soweit er einem Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB darstellt – von jedem Vertragspartner außerordentlich nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden; die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.

(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber alles, was er zur Ausführung des Auftrages erhält oder erhalten hat und was er aus dem Geschäftsverhältnis erlangt, herauszugeben. Außerdem ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Auftraggeber die erforderlichen Nachrichten zu geben, auf Verlangen über den Stand der Angelegenheiten Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen.

§ 5 Vergütungsanspruch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages

(1) Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so richtet sich der
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nach dem Gesetz. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung, die gesondert zu erstellen ist und dem Auftraggeber ausgehändigt werden soll.

(2) Der Auftragnehmer hat jedoch ein Zurückbehaltungsrecht, wenn die bisher erbrachten Leistungen noch nicht bezahlt wurden. Der Auftragnehmer kann die Herausgabe der Arbeitsergebnisse verweigern, bis er wegen seiner Vergütungsansprüche und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

§ 6 Mängel, Gewährleistung

(1) Bezüglich der im Rahmen des Auftrages hergestellten Dateien, die in Absprache mit dem Auftraggeber auf handelsüblichen Datenträgern, in Papierform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für eigenes Verschulden sowie für Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.

(2) Soweit ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers kraft Gesetzes nicht einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegt, verjährt er in 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.

(3) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens wird auf 100.000,00 EUR begrenzt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§ 8 Mitwirkung Dritter

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei der Heranziehung hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass diese sich der Verschwiegenheit entsprechend § 2 verpflichten.

§ 9 Anzuwendendes Recht

(1) Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

§ 10 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.

Hinweis
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesen AGB die gewohnte männliche Sprachform bei personenbezogenen Substantiven und Pronomen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung der anderen Geschlechter, sondern soll im Sinne der sprachlichen Vereinfachung als geschlechtsneutral zu verstehen sein.