Ausbildung zum Bediener von flurgesteuerten Krananlagen
Ausbildung und Prüfung gemäß DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
Jeder Mitarbeiter, der flurgesteuerte Brückenkräne, Hallenkräne, Schienenkräne und Schwenkkräne bedient oder bedienen soll.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung.
Abschluss:
Dauer: 8 LE á 45 Minuten inkl. Praxisteil für max. 10 Personen
Termine: auf Anfrage