Gefährdungsbeurteilungen
Für jeden Arbeitsplatz in einem Unternehmen verlangt der Gesetzgeber eine Gefährdungsbeurteilung gemäß §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Diese Gefährdungsbeurteilungen erstellen und überarbeiten wir für Sie.
Als Unternehmer*in, ist es Ihre Pflicht, Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen. Allerdings dürfen Sie sich fachkundige Unterstützung holen. Wichtig zu wissen ist aber, dass Sie als Unternehmer*in immer und jederzeit verantwortlich sind.
Ganz konkreten Support erhalten Sie selbstverständlich bei F&J. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Beratung regelmäßig bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen. Wir beginnen mit der Betriebsbegehung und assistieren Ihnen präzise bei der Erstellung oder Überarbeitung der bereits vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen.
Es gibt Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen, an denen ständig die Mitarbeiter wechseln? Zum Beispiel, wenn Sie Zeitarbeiter einsetzen? Kein Problem! Geben Sie die mit unserer Unterstützung erstellten Gefährdungsbeurteilungen einfach an das Zeitarbeitsunternehmen weiter.
Sie sind derjenige, der nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) Mitarbeiter an Unternehmen überlässt? Prima! Dann übernehmen wir gerne die Arbeitsplatzbegehungen und deren Beurteilungen für Sie.
Erfahren Sie mehr über unsere Branchenkompetenz in der Zeitarbeit!
Warum F&J erste Wahl ist, wenn es um Gefährdungsbeurteilungen geht?
Weil wir uns mit den Anforderungen der einzelnen Branchen bestens auskennen.