Von der Unterweisung bis zur Ausbildung zum Brandschutzhelfer
„Bei uns hat es noch nie gebrannt!“. Das hören wir immer wieder und das soll bitte auch so bleiben. Um das sicherzustellen, berät und unterstützt Sie der Brandschutzbeauftragte bei der Umsetzung des betrieblichen Brandschutzes anhand der Vorgaben und Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
In der Information 205-001 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die DGUV den betrieblichen Brandschutz in der Praxis. Die DGUV-I bietet Hilfestellungen und Empfehlungen für den baulichen Brandschutz, für technische und organisatorische Maßnahmen und für das Verhalten aller Akteure im Brandfall.
In der Information 205-003 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung regelt die DGUV Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung des oben genannten Brandschutzbeauftragten. Warum? Der Brandschutzbeauftragte ist in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen im Regelfall ein absolutes Must-have. Der Brandschutzbeauftragte ist auf Grund seiner qualifizierten Ausbildung der zentrale Ansprechpartner für alle brandschutzrelevante Themen und Fragestellungen in Ihrem Unternehmen. Die DGUV Information 205-003 beschreibt die Mindestanforderungen an die Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten, definiert die Aufgaben und gibt Hilfestellungen für die betriebliche Umsetzung einer geeigneten betrieblichen Brandschutzorganisation.
Mit unserer Beratung unterstützen wir Sie beim Aufbau einer Brandschutzorganisation und stellen sicher, dass Sie die gesetzlichen Pflichten zum ordnungsgemäßen Brandschutz erfüllen. Dies ist im Übrigen auch ein sehr wichtiger Aspekt, damit Ihre Versicherung im Falle eines Falles auch zahlt. Schauen Sie gerne mal in Ihre Versicherungsbedingungen.
Auf Grund der Ausbildung zu Fachkräften für Arbeitssicherheit und zu Brandschutzbeauftragten haben wir bei F&J einen 360 Grad Rundumblick über alle brandschutzrelevanten Themen und Gefährdungen, z.B. über verfahrenstechnische Besonderheiten bei Produktionsabläufen, den Umgang und die Lagerung von brennbaren und entzündlichen Stoffen und/oder Gefahrstoffen. Wir kümmern uns um die Einhaltung beschlossener Brandschutzmaßnahmen ebenso, wie um die Aufstellung der Brandschutzordnung und/oder der Erstellung von Notfall- und Rettungsplänen. In unserer Akademie können Sie Ihre Mitarbeiter mit Einsatz modernster VR-Technik zu Brandschutzhelfern ausbilden lassen, um Ihren Verpflichtungen nach Arbeitsschutzgesetz (ASiG), DGUV Vorschrift 1 und den Technischen Richtlinien für Arbeitsstätten (ASR) nachzukommen.
Wechseln auch Sie auf den 360 Grad Blick und sprechen Sie uns an!
Profitieren Sie von unserer Branchenkompetenz!