Eine Begehung von Arbeitsplätzen oder des Betriebes ist erforderlich, wenn eine Gefährdungsbeurteilung erstellt oder überarbeitet werden soll oder wenn es um eine Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter geht.
In manchen Fällen sind erneute Betriebsbegehungen notwendig:
- Veränderung oder Umgestaltung eines Arbeitsplatzes
- Neuausstattung eines Arbeitsplatzes
- nach einem Unfall
Ablauf der Betriebsbegehungen mit F&J
Bei den Betriebsbegehungen begutachten wir die Arbeitsbedingungen an den einzelnen Arbeitsplätzen. Dabei im Fokus stehen Unfallgefahren und mögliche Belastungen, welche die Gesundheit gefährden können. In diesem Zusammenhang führen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Lärmmessungen, Temperaturmessungen und Lichtmessungen durch. Ziel ist es zu ermitteln, ob und wo Handlungsbedarf besteht und ggf. die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss.
Im Team zu mehr Erfolg
Den größten Erfolg haben Betriebsbegehungen, wenn neben der Fachkraft für Arbeitssicherheit alle weiteren Arbeitsschutzfachleute an den Arbeitsplatzbesichtigungen teilnehmen. Dazu zählen Betriebsärzte, interne Sicherheitsbeauftragte, Schwerbehindertenbeauftrage, aber auch Betriebsleiter oder Bereichsleiter. Auf diese Weise können die Arbeitsbedingungen an den Arbeitsplätzen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet werden. Das spart Zeit in der Abstimmung und verbessert das Endergebnis.