Ausbildung zum Bediener von Hubarbeitsbühnen
Ausbildung und Prüfung gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und BGG/GUV-G966
Jeder Mitarbeiter, der im Rahmen seiner Tätigkeit innerhalb des Betriebes eine Hubarbeitsbühne, Scheren-, Teleskoparbeits- oder Gelenkteleskopbühne bedient oder bedienen soll.
Voraussetzungen: Mindestalter 18 Jahre, geistige und körperliche Eignung.
Abschluss:
Dauer: 6 LE á 45 Minuten inkl. Praxisteil für max. 10 Personen
Termine: auf Anfrage