Die EN 16247-1 ist eine europäische Norm, die Anforderungen an qualitativ gute Energieaudits festlegt
Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Unternehmen können so die Energieeinsparpotenziale erkennen und gezielte Maßnahmen einleiten. Neben der Kostenersparnis wird hierdurch auch die Wettbewerbsfähigkeit gefördert.
Betroffen sind alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU*) im Sinne der KMU-Empfehlung der EU sind. Diese Nicht-KMU mussten ein Energieaudit erstmals bis zum 5. Dezember 2015 durchführen und sind verpflichtet, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, alle vier Jahre ein weiteres durchzuführen. Die Durchführung ist also eine wiederkehrende Pflicht.
Von der Durchführung eines Energieaudits sind nach § 8 EDL-G Unternehmen freigestellt, die entweder
- ein Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS)
erfolgreich eingeführt haben.
Das Energieaudit muss durch einen qualifizierten und unabhängigen Auditor mit entsprechenden beruflichen Fachkompetenzen und praktischer Erfahrung durchgeführt werden. Unsere Auditoren verfügen über die notwendige Qualifikation und sind für Energieaudits beim BAFA anerkannt. Selbstverständlich finden Sie uns auch in der Energieauditoren-Liste des BAFA.
Wenn die Frist für die Wiederholung des Energieaudits 2019 nicht eingehalten wird und ein Unternehmen bei einer Überprüfung Ende 2019 auffällt, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € anfallen.
Gern beraten wir Sie ausführlich zu Vorteilen, Zielen und dem genauen Ablauf des Audits.