Persönliche Schutzausrüstung
Die neue Verordnung für persönliche Schutzausrüstungen (PSA-V) – Was muss ich beachten?
Seit dem 24. April 2018 ist das neue Gesetz für persönliche Schutzausrüstungen, die PSA-Verordnung 2016/4259, auch PSA-V genannt, in Kraft. Diese PSA-Verordnung ersetzt die bisherige PSA-Richtlinie 89/686/EWG, kurz PSA-R, aus dem Jahre 1992. Für Hersteller, Importeure und Händler, aber auch Unternehmen und Arbeitnehmer ergeben sich dadurch zahlreiche Änderungen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.
- Mehr PSA-Produkte brauchen eine persönliche Unterweisung
Es gibt nach der neuen PSA-Verordnung mehr Schutzausrüstungen, die in der höchsten Sicherheitskategorie eingestuft sind. So zählen unter anderem der Gehörschutz sowie Rettungswesten fortan zur Kategorie III, den Schutzausrüstungen gegen tödliche Risiken oder irreversible Gesundheitsschäden. Das bedeutet für den Arbeitgeber: Er wird durch die Hochgruppierung der Schutzausrüstungen verpflichtet, seine Mitarbeiter mit Übungen und Schulungen in der Anwendung der Produkte persönlich zu unterweisen und dieses zu dokumentieren. - Fertigungskontrollen für Hersteller
Hersteller, die PSA der höchsten Sicherheitskategorie III produzieren, sind verpflichtet, eine Fertigungskontrolle durchführen. Dafür ist die vertragliche Regelung mit einer notifizierten Stelle notwendig. Handelt es sich um neue PSA-Produkte der Kategorie III, müssen hierfür im Unternehmen die Voraussetzungen (QS, Prüftechnik) vorhanden sein bzw. neu geschaffen werden. - EU-Konformitätserklärung notwendig
PSA-Produkte müssen nach der neuen Verordnung zusätzliche formale Aspekte erfüllen. So hat jeder persönlichen Schutzausrüstung ein Exemplar der EU-Konformitätserklärung beizuliegen. Alternativ kann auch die Internetadresse aufgeführt werden, über die der Nutzer die Erklärung abrufen kann. - Neue Pflichten für Händler und Importeure
Nicht nur Unternehmen, welche persönliche Schutzausrüstungen herstellen, sondern auch, Händler und Importeure sind fortan verpflichtet, die PSA-Produkte vor dem Markteintritt gewissenhaft zu prüfen. Zu dieser gewissenhaften Prüfung zählen unter anderem die Kennzeichnung, erforderliche Unterlagen, Anleitungen und Informationen. Sind diese nicht korrekt oder vollständig, müssen Hersteller, Händler und Importeure Korrekturmaßnahmen veranlassen bzw. vornehmen. - Ofen- und Backhandschuhe zählen jetzt zu den PSA
PSA für die private Verwendung gegen Hitze, das ist die offizielle Bezeichnung für Ofen- und Backhandschuhe. Dieser Handschutz wurde neu auf die PSA-Liste aufgenommen.
Es gibt Ausnahmen: Wann die bisherige PSA-Richtlinie weiter gilt
Unternehmen können Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Absturzsicherung und andere PSA-Produkte nach der bisherigen PSA-Richtlinie weiterverwenden, wenn das Produkt beim Markteintritt den damaligen Anforderungen entsprach, es in der Vergangenheit keine Rückruf- oder Rücknahme-Aktionen für das Produkt gab und keine die Sicherheit betreffenden Änderungen vorgenommen wurden.
Wie wichtig sind PSA?
Fakt ist: Persönliche Schutzmaßnahmen sind wichtige Gesundheitsschutz- und Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ersetzten jedoch in keinem Fall den grundlegenden Arbeitsschutz im Unternehmen. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4 sagt eindeutig, dass Unternehmen verpflichtet sind, “Gefährdung für Leben und Gesundheit vermeiden”, “die verbleibende Gefährdung möglichst gering zu halten” und “Gefahren an der Quelle zu bekämpfen”. Somit ist die persönliche Schutzausrüstung sozusagen die „Kirsche“ auf dem Sahnehäubchen aller notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz.
Hintergrundwissen: Welche persönliche Schutzausrüstungen gibt es?
Der Begriff PSA steht für Persönliche Schutzausrüstungen. Gemeint sind individuelle Schutzmaßnahmen, mit denen sich Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegen Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen am Arbeitsplatz schützen, zum Beispiel:
- Arbeitskleidung gegen chemische, biologische oder physikalische Einwirkungen
- Hand- und Armschutz gegen chemische, biologische oder physikalische Einwirkungen
- Schnitt- und Stechschutz
- Atemschutz
- Fuß- und Knieschutz (z.B. Sicherheitsschuhe)
- Kopfschutz
- Gehörschutz
- Absturzsicherung
- PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
- PSA gegen Ertrinken
3 Kategorien an persönlichen Schutzausrüstungen
Die PSV-V unterteilt die persönlichen Schutzausrüstungen in drei Kategorien:
- Kategorie: PSA gegen geringe Verletzungsschwere (leichte Schuhe)
- Kategorie: PSA gegen mittlere Risiken (Arbeitsschutzhelme, Handschuhe…)
- Kategorie: PSA gegen tödliche Risiken oder irreversible Gesundheitsschäden
Hilfe für die neue PSA-V gibt es bei F&J
Die Änderungen, die mit der neuen PSA-V auf Hersteller, Händler, Importeure und Nutzer zukommen, sind komplex und im Detail oft schwer zu fassen. Wenn Sie Fragen zum neuen Gesetz für persönliche Schutzausrüstungen haben oder bei der Umsetzung der PSA-V in Ihrem Unternehmen Unterstützung brauchen, stehen Ihnen die F&J-Spezialisten jederzeit zur Verfügung.