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Arbeitschutz

Wenn Auswahlverschulden zu einem Unfall am Arbeitsplatz führt – Teil 2

in Arbeitssicherheit, Zeitarbeit

Im ersten Teil berichteten wir über einen Mitarbeiter, der als Industriemechaniker überlassen wurde, obwohl er eigentlich nur Metallbauer ist. Welche Folgen das haben kann, beschreiben wir hier.

Im besten Fall meldet sich der Kunde und äußert seine Zweifel an der Qualifikation des Mitarbeiters. Im schlimmsten Fall verunfallt der Mitarbeiter aufgrund von Unwissenheit an seinem Arbeitsplatz, an dem er gar nicht hätte arbeiten dürfen. Sein Handschuh verfängt sich in der Standbohrmaschine und zieht die Hand mit hinein.

Keine Arbeitshandschuhe an einer Standbohrmaschine, bzw. rotierenden Maschinen. Ein gelernter Mechaniker weiß das!

Der klassische Spaltleder-Arbeitshandschuh (wie man ihn aus dem Baumarkt kennt) ist in diesem Falle die deutlich falsche PSA für die auszuführende Tätigkeit.

Bei der nachfolgenden Unfalluntersuchung wird man vermutlich folgende Fragen stellen

  • Wo ist der Mitarbeiter beschäftigt?
  • Wer hat den Mitarbeiter an den Arbeitsplatz gestellt?
  • War der Mitarbeiter für die Tätigkeit ausgebildet/qualifiziert?
  • War der Mitarbeiter für die Tätigkeit unterwiesen?
  • War der Mitarbeiter mit persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet?
  • Wer war weisungsbefugt?

Wenn Ihr Disponent den Mitarbeiter eingestellt hat, an den Kunden überlassen und dieser Mitarbeiter, wie in unserem Fall, nicht für die Tätigkeit ausgebildet/qualifiziert war, wird man Sie als Personaldienstleister für den Unfall mit verantwortlich machen. Das kann von Schadensersatzzahlungen bis hin zu Rentenansprüchen, die geleistet werden müssen, reichen.

Eine branchenerfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit kennt diese speziellen Risiken.

Sie wird Ihr Unternehmen branchenspezifisch beraten und Ihre Disponenten dahingehend sensibilisieren, solche „Fingerfehler“ zu vermeiden. Sie trägt dazu bei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu erhalten, Haftungsrisiken zu minimieren und Ihre Dienstleistungsqualität zu steigern.

TIPP: Achten Sie bei der Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit also immer darauf, dass diese über die notwendige Erfahrung in diesem Bereich verfügt.

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