Bei uns hat es noch nie gebrannt…

Immer wieder liest oder hört man von Bränden in Häusern, Wohnungen und in Betrieben. Brandursachen gibt es viele. Am meisten gehen die Brandherde auf menschliches Versagen zurück. Der Aschenbecher wurde im Papierkorb entleert, eine glühende Zigarette wurde achtlos weggeworfen, ein Elektrogerät hatte eine Fehlfunktion. Es gibt viele Ursachen.

Bei Ihnen hat es noch nie gebrannt? Das sollte auch so bleiben. Doch was, wenn es irgendwann doch passiert und vor allem, wie sollten Sie sich in einem solchen Fall verhalten? Auch wenn es sich zunächst sehr einfach anhört, sollten Sie in einem Brandfall auf folgendes achten:

Ruhe bewahren, Alarm auslösen und wenn möglich, erst dann löschen. Ansonsten zügig den Ort verlassen und sich dabei vergewissern, dass auch alle Mitarbeiter in Sicherheit sind.

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung

Gegenstände sind versichert und können wiederbeschafft werden. Menschenleben nicht! Seien Sie sich dessen stets bewusst. Bei Feuer oder dichtem Rauch im Flur sollten Sie die Türen abdichten, wenn möglich mit nassen Tüchern. Dringt Rauch in Zimmer, dann ans offene Fenster stellen sofern möglich.

„Hier hing doch mal ein Feuerlöscher…“

Mitarbeiter müssen im Umgang mit Feuerlöschern geschult werden. Falsch eingesetzt, kann sich die Brandsituation sogar verschlimmern! Hier bieten sich Brandschutzübungen an, die Sie zusammen mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit vereinbaren können.

Für Arbeitsstätten ist die Bereitstellung passender Feuerlöschgeräte gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen schnell zugänglich sein und werden bei kleinen Büros meisten an gut erreichbaren Plätzen angebracht. In Großraumbüros kommt es nicht selten vor, dass sich die Feuerlöscher direkt im Büro befinden. Es kann hilfreich sein, sich den genauen Ort einzuprägen.

Feuerlöscher müssen regelmäßig gewartet werden.

Die Prüfung wird mittels Instandhaltungsnachweis quittiert. Dazu gehört die Unterschrift des prüfenden, qualifizierten Brandschutzsachverständigen samt Prüfplakette und dem Datum der nächsten Prüfung. Dies geschieht alle zwei Jahre. Hochwertige Markenfeuerlöscher haben eine Lebensdauer von ca. 25 Jahren. Für Büros werden in der Regel Pulverfeuerlöscher eingesetzt, da sie nahezu alle wichtigen Brände zu löschen vermögen.

„Es hat gebrannt, doch die Versicherung will nicht zahlen.“

Ihre Versicherung wird in einem Schadensfall sehr genau darauf achten, ob Sie ausreichend Feuerlöscher angebracht haben und ob die Wartung stets ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Auch sind Sie als Inhaber der Feuerlöscher verantwortlich für eine sachgemäße Prüfung. Sie sollten also bei der Auswahl der Prüfer auf ein fachkundiges Unternehmen zurückgreifen.

Fazit:

Unterwiesene Mitarbeiter sind für den Ernstfall besser vorbereitet. Achten Sie deshalb darauf, während Ihrer Unterweisung auch gleichzeitig eine Begehung zu machen. So zeigen Sie Ihren Mitarbeitern, wie die Fluchtwege verlaufen, wo sich die Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung befinden und auch, wie Fluchttüren entriegelt werden müssen. Denn bei einem Brand zählt jede Sekunde. Auch eine Gefährdungsbeurteilung kann in diesem Fall Risiken mindern. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit kann in einer Begehung festlegen, an welchen Stellen die Anbringung von Feuerlöschern sinnvoll ist.

In unserer Ausbildung zum Brandschutzhelfer zeigen wir Ihnen, wie Sie Brände vermeiden können und wie Sie sich im Ernstfall verhalten sollten.