Abmahnsichere Webseiten

Webseiten & DSGVO

Ist Ihre Webseite sicher gegen Abmahnungen?

Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Diese umfassende Reform des Datenschutzrechts bringt neue Verpflichtungen für fast alle Betreiber von Webseiten. Ausgenommen von der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung sind lediglich Webangebote, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen. Das bedeutet:

Alle geschäftlichen Betreiber von Webseiten sind verpflichtet, eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bereitzustellen.

Was passiert, wenn die Datenschutzerklärung auf der Webseite nicht rechtskonform ist? In diesen Fällen kann es laut Datenschutz-Grundverordnung zu Abmahnungen kommen.

Abmahngefahren für Webseiten:

Wer kann abmahnen?

Die Aufgabe Datenschutzverstößen zu verfolgen liegt bei den Landesdatenschutzbehörden. Aber auch Verbände, wie zum Beispiele der Verbraucherschutz, besitzen in Deutschland das Recht, Datenschutzverletzungen abzumahnen.

Wie wahrscheinlich ist eine Abmahnung?

Die Wahrscheinlichkeit, in Deutschland abgemahnt zu werden, ist doppelt so groß wie in anderen EU-Ländern. Denn in Deutschland kann diese Klage von zwei Seiten kommen: von den Datenschutzbehörden und von den Verbraucherverbänden. Dabei ist es weitaus wahrscheinlicher, von einem Verband abgemahnt zu werden. Denn das Hauptaugenmerk von Verbraucherverbänden liegt auf der Verfolgung von Rechtsverstößen. Dafür haben Sie auch die entsprechenden Mittel und das Budget. Datenschutzaufsichtsbehörden hingegen legen ihren Fokus auf die Beratungsfunktion.

Fazit:

Das Risiko, in Deutschland für eine nicht DSGVO-konforme Webseite abgemahnt zu werden, ist aufgrund der dazu bemächtigten Verbraucherverbände groß. Daher sollten Unternehmen alles daransetzen, ihre Webseite DSGVO-konform anzupassen. Das Gute: Dies ist weniger aufwändig, als Sie jetzt vielleicht denken. Am besten Sie engagieren dafür einen externen Datenschutzbeauftragten. So sind Sie gleich auf der absolut sicheren Seite.