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Energieaudit: Wie schnell vier Jahre doch vorbei sind…

Wir erkennen es daran, dass der Februar 29 Tage hat, die Olympischen Spiele oder die Fußballweltmeisterschaft im TV gezeigt werden und in Deutschland die Schwarz-Rot-Goldenen Farben das Stadtbild bestimmen.

Nicht ganz so euphorisch, aber auch im 4-jahres Rhythmus, finden für Unternehmen die Energieaudits statt. 2015 wurde die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 eingeführt. Jetzt sind 4 Jahre ins Land gezogen, der Energieauditor klopft an die Tür und führt die ersten Wiederholungsaudits durch.

Diese sind vielleicht nicht so spannend wie eine WM, wurden aber vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Grundlage für die Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits ist das 2015 beschlossene Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Die darin enthaltene Energieauditpflicht trifft gemäß § 8 EDL-G alle Unternehmen, die keine sog. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind und kein zertifiziertes Managementsystem nach EU-Verordnung Nr. 1221/2009 (EMAS-Verordnung) oder nach DIN EN ISO 50001 betreiben. Der Stichtag des ersten Energieaudits war am 5. Dezember 2015. Unternehmen, die bereits das erste Energieaudit durchgeführt haben, müssen jedoch aufpassen: Der nächste Termin zum Abschluss des Wiederholungsaudits ist nicht automatisch der 5.12.2019, sondern spätestens 4 Jahre nach dem jeweils letzten Audit. Das bedeutet, dass es 2019 keinen Stichtag gibt, der für alle Unternehmen gleich ist.

Wir kennen das von den Großereignissen im Sport: Die Fan-Artikel sind ausverkauft und so manch einer kommt zu spät und steht mit leeren Händen da. So kann es 2019 auch bei der Beauftragung eines Energieauditors zu Engpässen kommen. Daher empfehlen wir allen betroffenen Unternehmen aufgrund der starken Nachfrage im Jahr 2015: Kümmern Sie sich rechtzeitig um das Wiederholungsaudit, um aufkommende Engpässe zu vermeiden und die Frist einhalten zu können. Denn ein Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 € bedeuten.

F&J unterstützt Unternehmen bei Energieaudits. Unsere qualifizierten und zertifizierten Auditoren sind auf der Energieauditoren-Liste des BAFA zu finden. Sprechen Sie uns an! Weitere Informationen finden Sie hier.