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Wie Sie die jährliche Sicherheitsunterweisung erfolgreich durchführen

Mindestens einmal jährlich – so schreibt der Gesetzgeber vor – müssen Sie als Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer*innen eine jährliche Sicherheitsunterweisung in Arbeitsschutz und Unfallverhütung durchführen.

Die maßgeblichen Grundlagen für eine Sicherheitsunterweisung sind in der Vorschrift 1 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben und lauten sinngemäß:

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden während der Arbeitszeit zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz regelmäßig unterweisen.

Soweit die Theorie.

Wie und wann Sie Ihre jährliche Unterweisung für alle Arbeitnehmer*innen richtig und erfolgreich durchführen erklären wir Ihnen hier:

Wann muss ich meine Mitarbeiter*innen unterweisen?

Mindestens einmal jährlich schreibt die DGUV V1 eine Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter*innen vor.

Es gibt 4 Gründe für eine Unterweisung:

  1. Sie haben eine*n neue*n Mitarbeiter*in eingestellt.
  2. Eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen wechselt den Arbeitsbereich oder erhält einen neuen Arbeitsbereich dazu.
  3. Sie haben für Ihren Betrieb neue Arbeitsmittel oder Technologien angeschafft, die Ihre Mitarbeiter*innen bei der ausführenden Tätigkeit anwenden müssen.
  4. Ihr*e Mitarbeiter*in hat einen Arbeitsunfall erlitten.

In den Fällen 1-3 müssen Sie Ihre Mitarbeitenden VOR Aufnahme der Tätigkeit präventiv unterweisen. Lediglich in Fall 4 findet eine nachträgliche Sicherheitsunterweisung statt – quasi außer der Reihe, wegen besonderer Umstände.

Welche Unterweisungen muss ich durchführen?

Zu den wiederkehrenden jährlichen Sicherheitsunterweisungen gehört die allgemeine Unterweisung (Grund- und Wiederholungsunterweisung) in Arbeitssicherheit.

Eine arbeitsplatz- oder tätigkeitsspezifische Unterweisung erhalten Sie direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft, oder über uns. Fragen Sie uns gern danach.

Was muss ich bei der Dokumentation beachten?

Alle Sicherheitsunterweisungen müssen dokumentiert und unterschrieben werden. Es müssen außerdem das Datum und der Lehrinhalt vermerkt sein. Sie können dafür mithilfe einfacher Excel-Tabellen arbeiten oder verwenden die oben beschriebenen Vorlagen für die entsprechenden Unterweisungen.

Woraus entwickelt sich eine arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifische Unterweisung?

Grundlage einer spezifischen Unterweisung ist eine Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Die Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie einmalig für jeden Arbeitsplatz – sie ist also nicht mitarbeiterbezogen – und überarbeiten sie bei Bedarf, also immer dann, wenn es Veränderung der Gegebenheiten am Arbeitsplatz gibt.

Gibt es weitere Sicherheitsunterweisungen oder Prüfungen, die ich regelmäßig ausführen muss?

Neben der allgemeinen Grundunterweisung und den spezifischen Unterweisung für den Arbeitsplatz sind weitere Prüfungen und Übungen für Ihre Mitarbeitenden verpflichtend.

Hierzu zählen u.a.:

  • Brandschutzunterweisung
  • Räumungsübung

Auch freiwillige Schulungen können Sie regelmäßig anbieten. Das kann zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Kurs sein. Ihre Vorteile? Sie erfüllen nicht nur gesetzliche Empfehlungen zu beschäftigten Ersthelfern, sondern stärken zusätzlich Ihre Unternehmenskultur und fördern die Mitarbeiterbindung.

Zusätzlich sind im Rahmen der Arbeitssicherheit Überprüfungen von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, etc. Pflicht, die sie wiederkehrend erfüllen müssen.

Wie gestalte ich die Unterweisungen erfolgreich?

Einige Sicherheitsunterweisungen lassen sich sehr gut in Gruppen durchführen, wie der Erste-Hilfe Kurs oder die Brandschutzunterweisung. Auch die Grund- oder Wiederholungsunterweisung kann als Gruppencoaching erfolgen.

Für deren Durchführung bietet sich z.B. eine Inhouse (Video-)Schulung an, die Ihre (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Ihrem Auftrag praktisch durchführen kann. Im Anschluss unterschreiben die anwesenden Mitarbeiter*innen die Teilnehmerliste zur Dokumentation der erfolgreich durchgeführten Schulung.

Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel oder die Prüfung Ihrer im Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge, Kräne oder andere Maschinen benötigen Sie ausgebildete Fachkräfte, die die Prüfung als Experten für Sie leisten.

Einer Ihrer Experten sind wir von F&J. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Profis in der Durchführung von Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Arbeitssicherheit und der Gestaltung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Mail oder telefonisch für eine Inhouse-Schulung.

Ein letzter Tipp:

Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Übungen, Prüfungen, Fortbildungen und Maßnahmen, die Sie in Ihrem Betrieb für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen anwenden können.

Denken Sie immer daran, dass Sie als Arbeitgeber verantwortlich für die Gesundheit am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeitenden sind. Ein „Zuviel“ an Arbeitssicherheit kann es deshalb nie geben – nur ein „zu wenig“.

Wir unterstützen Sie gern bei der Entwicklung und Ausführung eines optimalen Arbeitssicherheitskonzeptes für Ihre Unternehmen.

Worauf Sie bei der Auswahl von Schutzhelmen achten sollten

Industrieschutzhelme – so die offizielle Bezeichnung für die klassischen Arbeitsschutzhelme – sind nach DIN EN 397 genormt und sollen ihren Träger dank widerstandsfähigem Material gegen herabfallende Gegenstände, pendelnde Lasten und dem Anstoßen an feststehende Gegenstände schützen.

Schutzhelme gehören zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA). Ergibt die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes nach den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen (z.B. DGUV V1 „Grundsätze der Prävention“, Arbeitsschutzgesetz und PSA-Benutzungsverordnung) das Tragen eines Kopfschutzes, muss diese PSA vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Wie erkenne ich einen guten Kopfschutz?

Industrieschutzhelme gibt es in zahlreicher Ausführung – mit oder ohne zusätzlichem Schutz, in bunten Farben und für unterschiedliche Einsatzbereiche.

Die meisten Helme bieten zudem die Option weiteres Zubehör, wie z.B. Gehörschutz sicher am Schutzhelm anbringen zu können.

Grundsätzlich gelten für jeden Schutzhelm – auch für die einfachen – die gleichen Voraussetzungen die qualitativen Eigenschaften zu bewerten.

Tipp 1: Gesunder Menschenverstand – Optik, Haptik, Geruch

Schauen Sie sich Ihren Helm an. Ist er auf den ersten Blick in gutem Zustand?

Prüfen Sie die Oberflächen mit Ihren Händen. Sind hier Risse oder Unebenheiten spürbar?

Riecht der Schutzhelm muffig oder nach Chemie? Wenn ja ist Vorsicht geboten. Er ist vermutlich nicht mehr voll funktionsfähig.

Vertrauen Sie auf Ihr Bauchgefühl. Haben Sie das Gefühl der Helm, den Sie gerade in den Händen halten wirkt wenig vertrauenserweckend? Legen Sie ihn beiseite – besser noch: entsorgen Sie ihn.

Tipp 2: Kennzeichnung

Schutzhelme müssen eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Zusätzlich sollten bei der Kennzeichnung im Helm weitere Merkmale erkennbar sein:

  1.  Herstellername
  2. (Typ-)Bezeichnung und Kennziffer des Modells
  3. Typenbeschreibung des Modells
  4. Hinweis auf die Einhaltung der DIN EN 397
    a. Schutz bei sehr niedrigen oder sehr hohen Temperaturen (z.B. „-30° C“, „+150° C“)
    b. Schutz vor seitlicher Verformung („LD“)
    c. Schutz gegen Spritzer aus schmelzflüssigem Metall („MM“)
    d. Hinweis auf Flammenbeständigkeit („F“)
    e. Hinweis auf Zusatzprüfung „elektrische Isolierung“ („440 V AC“) bei möglicher Gefährdung durch unbeabsichtigten, kurzfristigen Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 V. In diesem Fall darf ihr Helm keine direkten Belüftungsöffnungen haben.
  5. Größenangabe
  6. Gewichtsangabe
  7. Herstellungsdatum
  8. Kurzzeichen zu verwendetem Material (thermo-, oder duroplastisches Kunststoff: z.B. „PP“ für glasfaserverstärktes Plyproylen)

Zusätzlich zu diesen Kennzeichnungen finden Sie in der Regel auch einen Sicherheitshinweis vom Hersteller.

Tipp 3: Sitz & Halt

Ein Helm muss perfekt sitzen, darf nicht wackeln und muss vor allem auf Ihrem Kopf halten. Achten Sie darauf, dass Sie die für Sie passende Größe wählen. Was hilft Ihnen der beste Schutzhelm, wenn er Ihnen im Bedarfsfall vom Kopf fällt?

Die Innenseite des Helms sollte für einen guten Tragekomfort gepolstert sein. Im Idealfall sind die Polster mit Klettverschluss heraustrennbar. So können Sie sie wechseln, sollten sie starke Gebrauchsspuren aufweisen.

Ist der Schutzhelm für eine größere Spanne von Kopfumfängen nutzbar ist er im Bereich des Nackens mit einem verstellbaren Drehrad versehen. So können Sie den Helm individuell auf Ihre Passform einstellen.

Hat Ihr Helm einen Kinnriemen sollten Sie ihn beim Tragen unbedingt nutzen. Bei den meisten Modellen lässt er sich bei Nichtgebrauch nach oben über den Helm festschnallen.

Tipp 4: Alter & Austattung

Die Ausstattung von Industrieschutzhelmen ist sehr variabel.

Als Grundausstattung sollten nach Möglichkeit ein größenverstellbares Drehrad im Nackenband für die optimale Passform, ein Kinnriemen und ausreichend Ventilationsschlitze vorhanden sein.

Weiteres passendes Zubehör (z.B. Visier, Gehörschutz, Stoßkappe) sollten Sie jederzeit anbringen können.

Schutzhelme haben eine Lebensdauer von etwa 4-8 Jahren bei normalem, regelmäßigem Gebrauch. Auf jeden Fall sollten Sie den Helm aber nach einem Aufschlag nicht mehr benutzen und austauschen!

Sie haben noch mehr Fragen zu Industrieschutzhelmen oder benötigen Schutzhelme für einen besonderen Bereich und suchen nach einer Empfehlung? Im Bereich PSA (Persönliche Schutzausrüstung) arbeiten wir mit namhaften Herstellern zusammen. Meine Kolleginnen und Kollegen helfen Ihnen, den passenden Helm zu finden. Zögern Sie nicht Kontakt zu uns aufzunehmen.

Ihr Berthold