Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft hat sich zu Besuch angekündigt – was tun?

Es besteht erst mal kein Grund zur Sorge, der Besuch einer technischen Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft ist nichts Negatives! Die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft sind gemäß Sozialgesetzbuch sogar verpflichtet, sich über jeden Mitgliedsbetrieb und den dort geltenden und vorhandenen Arbeitsschutz zu informieren. Dieses ist ja grundsätzlich erst mal positiv!

Wahrscheinlich gibt es einen einfachen und guten Grund für den Termin. Wie wäre es damit?

  • Die für Ihren Betrieb zuständige technische Aufsichtsperson möchte sich bei Ihnen vorstellen
  • Es geht um eine allgemeine Erhebungen für statistische Zwecke oder
  • um die richtige Einstufung Ihrer Mitarbeiter in die entsprechende Gefahrenklasse

Es kann natürlich auch sein, dass der Unfall eines Mitarbeiters der Grund des Besuchs der Berufsgenossenschaft ist. Das ist zwar der worst-case, aber leider auch nie gänzlich zu vermeiden, auch wenn es immer das ausgemachte Ziel sein sollte, diesen worst-case bei „Null“ zu halten.

Wir Menschen machen Fehler, das liegt in der Natur der Sache und ist in den meisten Fällen auch die Hauptunfallursache. Gleichzeitig macht genau dieser Umstand einen professionellen Arbeitsschutz so immens wichtig und zu einer dauerhaften Aufgabe für das Unternehmen. Denn wir Menschen sind leider auch manchmal (sehr) vergesslich.

Sie möchten auf der sicheren Seite sein?

Laden Sie Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ein.

Sollte dieser (Un)-Fall nun doch eingetreten sein, dürfen oder besser sollten Sie sich, wenn vorhanden, zu dem Termin mit der Berufsgenossenschaft Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützend dazu holen. Möglicherweise bedingt das zwar eine erneute Terminabsprache mit der Berufsgenossenschaft, ist im Regelfall aber für alle Beteiligten sehr hilfreich, wenn es um die Unfallanalyse oder anschließend durchzuführende Maßnahmen geht.

Ein guter Dienstleister für Arbeitssicherheit wird sich bereits an diesem Punkt oder sogar früher in den weiteren Ablauf einklinken und z.B. die weiteren Maßnahmen und Termine mit dem Ansprechpartner der Berufsgenossenschaft koordinieren. Des Weiteren kann Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit der technischen Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft ggf. besser und fachkundiger Auskunft geben über die Inhalte der durchgeführten Unterweisungen und Schulungen, an denen Ihre Mitarbeiter teilgenommen haben (sollten!), sowie zu den erstellten Gefährdungsbeurteilungen.

So hinterlassen Sie mit Sicherheit einen guten Eindruck

Zeigen Sie Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft , dass Ihnen Arbeitssicherheit wichtig ist.

Mit der rechtzeitigen Beauftragung einer sicherheitstechnischen Beratung durch einen fachkundigen Dienstleister für Arbeitssicherheit sind Sie in der Zusammenarbeit mit Ihrer Berufsgenossenschaft für gewöhnlich immer auf einem guten Weg. Nicht nur, weil die Beauftragung ganz nebenbei natürlich viele positive Effekte für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen hat, sondern auch, weil Sie der Berufsgenossenschaft damit auch ganz eindeutig signalisieren, dass Sie das Thema Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen richtig erkannt haben, entsprechend ernst nehmen und umsetzen.

Dem Besuch der Berufsgenossenschaft entspannt entgegen sehen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen bereits einen professionellen Arbeits- und Gesundheitsschutz installiert haben, können Sie dem Besuch der Berufsgenossenschaft gelassen entgegen sehen. Ist dem nicht so, sollten Sie sich möglichst zeitnah mit dem Thema beschäftigen und schnellstmöglich eine (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen
Das heilt zwar nicht die Fehler der Vergangenheit und holt auch kurzfristig keine Versäumnisse auf, aber zumindest signalisiert man für die Zukunft, dass man gewillt ist die Dinge richtig anzupacken. Und guter Wille ist immer ein gutes Signal!