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Brandschutz

Vorschrift ASR A2.2: Ausbildung zum Brandschutzhelfer (BSH)

in Allgemein, Brandschutz

Der Gesetzgeber schreibt pflichtgemäß die Ausbildung von mind. 5 % der Belegschaft zum Brandschutzhelfer vor. Wieder eine Vorschrift, die vermutlich viele Geschäftsführer nervt, bei der die Notwendigkeit in Frage gestellt und nur auf den Kostenfaktor geschaut wird.

Dabei kann es jedes Unternehmen treffen.

Ausgelöst zum Beispiel durch einen Kurzschluss oder eine Unachtsamkeit von Angestellten bei der Arbeit nimmt die Katastrophe ihren Lauf. Ein Brand entsteht und gefährdet Menschenleben und Gebäude. Damit in solch einer Situation nichts Schlimmeres passiert, müssen Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die ASR A2.2 legt fest, dass der Arbeitgeber Brandschutzhelfer benennen muss und diese entsprechend in Theorie und Praxis zu schulen sind. BSH sind dadurch in der Lage, im Ernstfall sofortige Erst-Maßnahmen durchzuführen.

Soweit die Theorie – doch wo findet man jemanden, der die Belegschaft vorschriftsmäßig und praxisnah zum BSH ausbildet?

Hier können Sie auf die jahrelange Erfahrung von F&J vertrauen. Wir bilden gemäß ASR A2.2 aus, in Theorie und Praxis. Dafür kommen wir gerne zur Inhouse Schulung in Ihr Unternehmen. Falls Sie nur einzelne Mitarbeiter haben, die ausgebildet werden müssen, können Sie diese zu unseren offenen Seminaren in Herford anmelden – Termine finden Sie hier.

Und wenn Sie erstmal nur Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne an uns. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstens bei Ihnen.

Schlagworte: Brand, Brandschutz, Brandschutzhelfer, Brandschutzorganisation, BSH, Feuer
https://www.fundj.de/wp-content/uploads/2019/06/Brandschutzhelfer_iStock-641905708.jpg 800 1200 Melanie Schröter https://www.fundj.de/wp-content/uploads/2022/07/logo-fundj-neu-272x300.png Melanie Schröter2019-06-04 09:26:522022-03-15 10:20:24Vorschrift ASR A2.2: Ausbildung zum Brandschutzhelfer (BSH)
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