Wie Sie die jährliche Sicherheitsunterweisung erfolgreich durchführen
Mindestens einmal jährlich – so schreibt der Gesetzgeber vor – müssen Sie als Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer*innen eine jährliche Sicherheitsunterweisung in Arbeitsschutz und Unfallverhütung durchführen.
Die maßgeblichen Grundlagen für eine Sicherheitsunterweisung sind in der Vorschrift 1 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben und lauten sinngemäß:
Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden während der Arbeitszeit zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz regelmäßig unterweisen.
Soweit die Theorie.
Wie und wann Sie Ihre jährliche Unterweisung für alle Arbeitnehmer*innen richtig und erfolgreich durchführen erklären wir Ihnen hier:
Wann muss ich meine Mitarbeiter*innen unterweisen?
Mindestens einmal jährlich schreibt die DGUV V1 eine Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter*innen vor.
Es gibt 4 Gründe für eine Unterweisung:
- Sie haben eine*n neue*n Mitarbeiter*in eingestellt.
- Eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen wechselt den Arbeitsbereich oder erhält einen neuen Arbeitsbereich dazu.
- Sie haben für Ihren Betrieb neue Arbeitsmittel oder Technologien angeschafft, die Ihre Mitarbeiter*innen bei der ausführenden Tätigkeit anwenden müssen.
- Ihr*e Mitarbeiter*in hat einen Arbeitsunfall erlitten.
In den Fällen 1-3 müssen Sie Ihre Mitarbeitenden VOR Aufnahme der Tätigkeit präventiv unterweisen. Lediglich in Fall 4 findet eine nachträgliche Sicherheitsunterweisung statt – quasi außer der Reihe, wegen besonderer Umstände.
Welche Unterweisungen muss ich durchführen?
Zu den wiederkehrenden jährlichen Sicherheitsunterweisungen gehört die allgemeine Unterweisung (Grund- und Wiederholungsunterweisung) in Arbeitssicherheit.
Eine arbeitsplatz- oder tätigkeitsspezifische Unterweisung erhalten Sie direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft, oder über uns. Fragen Sie uns gern danach.
Was muss ich bei der Dokumentation beachten?
Alle Sicherheitsunterweisungen müssen dokumentiert und unterschrieben werden. Es müssen außerdem das Datum und der Lehrinhalt vermerkt sein. Sie können dafür mithilfe einfacher Excel-Tabellen arbeiten oder verwenden die oben beschriebenen Vorlagen für die entsprechenden Unterweisungen.
Woraus entwickelt sich eine arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifische Unterweisung?
Grundlage einer spezifischen Unterweisung ist eine Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Die Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie einmalig für jeden Arbeitsplatz – sie ist also nicht mitarbeiterbezogen – und überarbeiten sie bei Bedarf, also immer dann, wenn es Veränderung der Gegebenheiten am Arbeitsplatz gibt.
Gibt es weitere Sicherheitsunterweisungen oder Prüfungen, die ich regelmäßig ausführen muss?
Neben der allgemeinen Grundunterweisung und den spezifischen Unterweisung für den Arbeitsplatz sind weitere Prüfungen und Übungen für Ihre Mitarbeitenden verpflichtend.
Hierzu zählen u.a.:
- Brandschutzunterweisung
- Räumungsübung
Auch freiwillige Schulungen können Sie regelmäßig anbieten. Das kann zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Kurs sein. Ihre Vorteile? Sie erfüllen nicht nur gesetzliche Empfehlungen zu beschäftigten Ersthelfern, sondern stärken zusätzlich Ihre Unternehmenskultur und fördern die Mitarbeiterbindung.
Zusätzlich sind im Rahmen der Arbeitssicherheit Überprüfungen von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, etc. Pflicht, die sie wiederkehrend erfüllen müssen.
Wie gestalte ich die Unterweisungen erfolgreich?
Einige Sicherheitsunterweisungen lassen sich sehr gut in Gruppen durchführen, wie der Erste-Hilfe Kurs oder die Brandschutzunterweisung. Auch die Grund- oder Wiederholungsunterweisung kann als Gruppencoaching erfolgen.
Für deren Durchführung bietet sich z.B. eine Inhouse (Video-)Schulung an, die Ihre (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Ihrem Auftrag praktisch durchführen kann. Im Anschluss unterschreiben die anwesenden Mitarbeiter*innen die Teilnehmerliste zur Dokumentation der erfolgreich durchgeführten Schulung.
Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel oder die Prüfung Ihrer im Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge, Kräne oder andere Maschinen benötigen Sie ausgebildete Fachkräfte, die die Prüfung als Experten für Sie leisten.
Einer Ihrer Experten sind wir von F&J. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Profis in der Durchführung von Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Arbeitssicherheit und der Gestaltung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Mail oder telefonisch für eine Inhouse-Schulung.
Ein letzter Tipp:
Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Übungen, Prüfungen, Fortbildungen und Maßnahmen, die Sie in Ihrem Betrieb für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen anwenden können.
Denken Sie immer daran, dass Sie als Arbeitgeber verantwortlich für die Gesundheit am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeitenden sind. Ein „Zuviel“ an Arbeitssicherheit kann es deshalb nie geben – nur ein „zu wenig“.
Wir unterstützen Sie gern bei der Entwicklung und Ausführung eines optimalen Arbeitssicherheitskonzeptes für Ihre Unternehmen.