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Wie Sie die jährliche Sicherheitsunterweisung erfolgreich durchführen

Mindestens einmal jährlich – so schreibt der Gesetzgeber vor – müssen Sie als Arbeitgeber für Ihre Arbeitnehmer*innen eine jährliche Sicherheitsunterweisung in Arbeitsschutz und Unfallverhütung durchführen.

Die maßgeblichen Grundlagen für eine Sicherheitsunterweisung sind in der Vorschrift 1 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben und lauten sinngemäß:

Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeitenden während der Arbeitszeit zum Arbeitsschutz am Arbeitsplatz regelmäßig unterweisen.

Soweit die Theorie.

Wie und wann Sie Ihre jährliche Unterweisung für alle Arbeitnehmer*innen richtig und erfolgreich durchführen erklären wir Ihnen hier:

Wann muss ich meine Mitarbeiter*innen unterweisen?

Mindestens einmal jährlich schreibt die DGUV V1 eine Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter*innen vor.

Es gibt 4 Gründe für eine Unterweisung:

  1. Sie haben eine*n neue*n Mitarbeiter*in eingestellt.
  2. Eine*r Ihrer Mitarbeiter*innen wechselt den Arbeitsbereich oder erhält einen neuen Arbeitsbereich dazu.
  3. Sie haben für Ihren Betrieb neue Arbeitsmittel oder Technologien angeschafft, die Ihre Mitarbeiter*innen bei der ausführenden Tätigkeit anwenden müssen.
  4. Ihr*e Mitarbeiter*in hat einen Arbeitsunfall erlitten.

In den Fällen 1-3 müssen Sie Ihre Mitarbeitenden VOR Aufnahme der Tätigkeit präventiv unterweisen. Lediglich in Fall 4 findet eine nachträgliche Sicherheitsunterweisung statt – quasi außer der Reihe, wegen besonderer Umstände.

Welche Unterweisungen muss ich durchführen?

Zu den wiederkehrenden jährlichen Sicherheitsunterweisungen gehört die allgemeine Unterweisung (Grund- und Wiederholungsunterweisung) in Arbeitssicherheit.

Eine arbeitsplatz- oder tätigkeitsspezifische Unterweisung erhalten Sie direkt bei Ihrer Berufsgenossenschaft, oder über uns. Fragen Sie uns gern danach.

Was muss ich bei der Dokumentation beachten?

Alle Sicherheitsunterweisungen müssen dokumentiert und unterschrieben werden. Es müssen außerdem das Datum und der Lehrinhalt vermerkt sein. Sie können dafür mithilfe einfacher Excel-Tabellen arbeiten oder verwenden die oben beschriebenen Vorlagen für die entsprechenden Unterweisungen.

Woraus entwickelt sich eine arbeitsplatz- und tätigkeitsspezifische Unterweisung?

Grundlage einer spezifischen Unterweisung ist eine Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes. Die Gefährdungsbeurteilung erstellen Sie einmalig für jeden Arbeitsplatz – sie ist also nicht mitarbeiterbezogen – und überarbeiten sie bei Bedarf, also immer dann, wenn es Veränderung der Gegebenheiten am Arbeitsplatz gibt.

Gibt es weitere Sicherheitsunterweisungen oder Prüfungen, die ich regelmäßig ausführen muss?

Neben der allgemeinen Grundunterweisung und den spezifischen Unterweisung für den Arbeitsplatz sind weitere Prüfungen und Übungen für Ihre Mitarbeitenden verpflichtend.

Hierzu zählen u.a.:

  • Brandschutzunterweisung
  • Räumungsübung

Auch freiwillige Schulungen können Sie regelmäßig anbieten. Das kann zum Beispiel ein Erste-Hilfe-Kurs sein. Ihre Vorteile? Sie erfüllen nicht nur gesetzliche Empfehlungen zu beschäftigten Ersthelfern, sondern stärken zusätzlich Ihre Unternehmenskultur und fördern die Mitarbeiterbindung.

Zusätzlich sind im Rahmen der Arbeitssicherheit Überprüfungen von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, etc. Pflicht, die sie wiederkehrend erfüllen müssen.

Wie gestalte ich die Unterweisungen erfolgreich?

Einige Sicherheitsunterweisungen lassen sich sehr gut in Gruppen durchführen, wie der Erste-Hilfe Kurs oder die Brandschutzunterweisung. Auch die Grund- oder Wiederholungsunterweisung kann als Gruppencoaching erfolgen.

Für deren Durchführung bietet sich z.B. eine Inhouse (Video-)Schulung an, die Ihre (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Ihrem Auftrag praktisch durchführen kann. Im Anschluss unterschreiben die anwesenden Mitarbeiter*innen die Teilnehmerliste zur Dokumentation der erfolgreich durchgeführten Schulung.

Für die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel oder die Prüfung Ihrer im Betrieb eingesetzten Flurförderzeuge, Kräne oder andere Maschinen benötigen Sie ausgebildete Fachkräfte, die die Prüfung als Experten für Sie leisten.

Einer Ihrer Experten sind wir von F&J. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Profis in der Durchführung von Mitarbeiterschulungen im Rahmen der Arbeitssicherheit und der Gestaltung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV). Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin per Mail oder telefonisch für eine Inhouse-Schulung.

Ein letzter Tipp:

Selbstverständlich gibt es noch viele weitere Übungen, Prüfungen, Fortbildungen und Maßnahmen, die Sie in Ihrem Betrieb für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen anwenden können.

Denken Sie immer daran, dass Sie als Arbeitgeber verantwortlich für die Gesundheit am Arbeitsplatz Ihrer Mitarbeitenden sind. Ein „Zuviel“ an Arbeitssicherheit kann es deshalb nie geben – nur ein „zu wenig“.

Wir unterstützen Sie gern bei der Entwicklung und Ausführung eines optimalen Arbeitssicherheitskonzeptes für Ihre Unternehmen.

Brandschutz: Warum Sie ihn ernst nehmen sollten

Wie wichtig vorbeugender Brandschutz ist wird deutlich, wenn wir an die Valley-Parade-Feuerkatastrophe vom 11. Mai 1985 zurückdenken. An diesem Tag spielte die englische Fußballmannschaft Bradford City im eigenen Stadion gegen Lincoln City.

Die Holztribüne mit etwa 3.000 Zuschauern war längst überholt und sollte nach der Saison gegen eine moderne Tribüne aus Stahl und Beton ersetzt werden. Noch vor dem Spiel beanstandete die hiesige Feuerwehr Papierabfälle, die sich unter der Tribüne befanden und empfahlen diese zu entfernen. Dass über diese Empfehlung hinweggesehen wurde sollte zur größten Katastrophe in der Geschichte des Fußballs führen.

Ermittlungen zufolge soll ein Zuschauer seine Zigarette in einem Becher ausgedrückt haben, der dann durch ein Loch auf den unter der Tribüne stehenden Abfall fiel. Dieser entzündete sich und wurde in nur wenigen Sekunden zu einem verheerenden Brand. Von der Entdeckung des Feuers, bis zum endgültigen Abbrennen der gesamten Holztribüne vergingen nicht einmal 4 Minuten. Zahlreiche Personen wurden verletzt. 56 Menschen starben. Live im englischen Fernsehen.

Wo fängt Brandschutz an – wo hört er auf

Seit dieser Katastrophe hat sich viel getan. Auch in deutschen Unternehmen sind die gesetzlichen Vorgaben für den Brandschutz seit 1985 kontinuierlich verbessert und aktualisiert worden.

Brandschutz beginnt bereits bei dem Bau Ihres Unternehmensgebäudes. Welche brennbaren Baustoffe dürfen wann, wo und wie verwendet werden? Welche europäischen Richtlinien sind einzuhalten? Wo werden für die Feuerwehr zugängliche Wasserversorgungen installiert?

Im fertiggestellten Gebäude sind alle Brandschutzmaßnahmen auf Wirksamkeit zu prüfen. Schließen die Brandschutztüren ordentlich, sind installierte Sprinkleranlagen und Rauchmelder funktionsfähig? Alle Fluchtwege, Feuerlöschplätze und Sammelplätze müssen gekennzeichnet werden. Mindestens 5% Ihrer Belegschaft muss als Brandschutzhelfer ausgebildet sein (unseren Blog zur Ausbildung als Brandschutzhelfer finden Sie hier). Mitarbeiter benötigen regelmäßig Schulungen zum Brandschutz.

Sie sehen – Brandschutz ist ein immerwährender Bestandteil der Unternehmensführung und elementar für ein gelungenes Arbeitssicherheitsmanagementsystem.

Wir begleiten Sie von der Baustellenkoordination bis zur regelmäßigen Schulung für Brandschutz im Speziellen und Arbeitssicherheit im Allgemeinen, damit Sie sich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Handeln Sie nicht erst wenn es schon zu spät ist – nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf.

Flucht- und Rettungspläne (FRP) – der sichere Weg im Notfall

In meinem letzten Blog ging es um die Ausbildung der betrieblichen Brandschutzhelfer, die, wenn sie gut und umfassend ausgebildet sind, eine wichtige Stütze der betrieblichen Brandschutzprävention, sowie im Brandfall ein entscheidendes Bindeglied zwischen Unternehmen und Feuerwehr darstellen.

Notausgang/ NOT-Ausgang/ Exit – Wo findet man das denn?

Alle noch so gut ausgebildeten Brandschutzhelfer und/oder Rettungs- und Evakuierungshelfer nützen nichts, wenn Ihre Mitarbeiter und Ersthelfer die Flucht- und Rettungswege nicht kennen. Im Ernstfall wird dann der kürzeste und sicherste Weg nicht gefunden, egal ob zum Feuerlöscher, zum rettenden Ausgang oder „nur“ zum Verbandkasten. Ein aktueller Flucht- und Rettungsplan (FRP) schafft nicht nur Abhilfe, sondern kann im Ernstfall Schäden minimieren und vor allem Leben retten!

Der FRP ist deshalb in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz an gut sichtbaren Stellen dauerhaft anzubringen.

Wie sieht denn so ein Flucht- und Rettungsplan aus?

Einfach gesagt, bildet ein Flucht- und Rettungsplan den Grundriss des Gebäudes oder dessen Teilbereiche ab, in dem mit Hilfe von Piktogrammen alles Wichtige abgebildet wird.

Dazu gehören:

  • die Flucht- und Rettungswege,
  • die Notausgänge,
  • die Lage der Notfall- und Rettungsausrüstung,
  • die Standorte der Feuerlöscher und Hydranten,
  • die Lage der Sammelplätze für Ihre Mitarbeiter,
  • die Verhaltensregeln im Notfall und
  • eine erklärende Legende.

Klingt kompliziert. Wo bekommt man einen Flucht- und Rettungsplan?

Wer erstellt solche FRPs? Wer hat das nötige Know-how dafür und was muss man beachten und ggf. selber dafür tun? Ein Flucht- und Rettungsplan muss individuell für Ihr Unternehmen erstellt werden, da natürlich auf die Besonderheiten eines jeden einzelnen Betriebes Rücksicht genommen werden muss. F&J unterstützt Sie kompetent und fachgerecht einen Flucht- und Rettungsplan nach DIN ISO 23601 für Ihr Unternehmen zu erstellen. Seit mehr als 10 Jahren erstellen unsere Fachleute mit Hilfe von Know-how und modernster Software individuelle FRPs für die unterschiedlichsten Branchen.

So ist der Aufwand für Sie als Kunde von F&J absolut gering, trotz maximaler Erfüllung der vorhandenen Auflagen nach DIN ISO 23601. Sie haben schon FRPs in Ihrem Unternehmen und sind damit vorgesorgt? Das ist sehr gut und hat Vorbildfunktion. Doch sind diese Pläne noch aktuell? Flucht- und Rettungspläne sollten regelmäßig überprüft werden. Nur so wird gewährleistet, dass sie immer gut les- und erkennbar, verständlich und vor allem den aktuellen Gegebenheiten im Betrieb angepasst sind. Jede noch so kleine bauliche Veränderung oder eine Änderung Ihres Maschinenparks sollte zum Anlass genommen werden die vorhandenen FRPs zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten und anzupassen.

Sie haben Fragen zu dem Thema, Interesse an einem kostenfreien Beratungsgespräch oder wünschen ein unverbindliches Angebot? Sie erreichen uns telefonisch unter 05221 342 44-0 oder schicken Sie uns einfach eine E-Mail.

Sichere Grüße,

Ihr Berthold

Vorschrift ASR A2.2: Ausbildung zum Brandschutzhelfer (BSH)

Der Gesetzgeber schreibt pflichtgemäß die Ausbildung von mind. 5 % der Belegschaft zum Brandschutzhelfer vor. Wieder eine Vorschrift, die vermutlich viele Geschäftsführer nervt, bei der die Notwendigkeit in Frage gestellt und nur auf den Kostenfaktor geschaut wird.

Dabei kann es jedes Unternehmen treffen.

Ausgelöst zum Beispiel durch einen Kurzschluss oder eine Unachtsamkeit von Angestellten bei der Arbeit nimmt die Katastrophe ihren Lauf. Ein Brand entsteht und gefährdet Menschenleben und Gebäude. Damit in solch einer Situation nichts Schlimmeres passiert, müssen Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die ASR A2.2 legt fest, dass der Arbeitgeber Brandschutzhelfer benennen muss und diese entsprechend in Theorie und Praxis zu schulen sind. BSH sind dadurch in der Lage, im Ernstfall sofortige Erst-Maßnahmen durchzuführen.

Soweit die Theorie – doch wo findet man jemanden, der die Belegschaft vorschriftsmäßig und praxisnah zum BSH ausbildet?

Hier können Sie auf die jahrelange Erfahrung von F&J vertrauen. Wir bilden gemäß ASR A2.2 aus, in Theorie und Praxis. Dafür kommen wir gerne zur Inhouse Schulung in Ihr Unternehmen. Falls Sie nur einzelne Mitarbeiter haben, die ausgebildet werden müssen, können Sie diese zu unseren offenen Seminaren in Herford anmelden – Termine finden Sie hier.

Und wenn Sie erstmal nur Fragen zum Thema haben, wenden Sie sich gerne an uns. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular. Wir melden uns schnellstens bei Ihnen.