Betriebsanweisungen – Die 10 häufigsten Fragen
Wie so viele Dinge im Rahmen der Arbeitssicherheit, sind Betriebsanweisungen für viele Unternehmer*innen ein Buch mit sieben Siegeln. Wir haben hier die 10 häufigsten Fragen zu Betriebsanweisungen für Sie zusammengestellt.
Vorab: auch wenn Betriebsanweisung, Betriebsanleitung und Arbeitsanweisung ähnlich klingen – inhaltlich handelt es sich um völlig verschiedene Formulare.
In einer Betriebsanweisung finden Sie: den Verweis auf Gefahren im Umgang mit einem Produkt, einer Maschine oder einer technischen Anlage und erkennen gleichzeitig, wie Sie sich vor den Gefahren schützen.
In einer Betriebsanleitung erklärt der Hersteller: wie man bestimmungsgemäß mit einem Gerät oder Produkt umgeht. Die Arbeitsanweisung beschreibt: die ordnungsgemäße Durchführung einer Arbeitstätigkeit in Ihrem Unternehmen.
10 Fragen zu Betriebsanweisungen
1. Was ist eine Betriebsanweisung und was regelt sie?
Die Betriebsanweisung ist ein Formular, das Sie in Ihrem Unternehmen aushängen, um Ihre Mitarbeiter*innen auf Gefahren hinzuweisen, denen sie bei der Arbeit und Benutzung eines Objektes oder Produktes ausgesetzt sind. Es zeigt zusätzlich Schutzmaßnahmen für die Eindämmung der Gefahren auf. Allgemein gesprochen dient eine Betriebsanweisung dem gesundheitlichen Schutz Ihrer Mitarbeiter*innen.
2. Wann brauche ich Betriebsanweisungen?
Als Arbeitgeber*in sind Sie in der Fürsorgepflicht für Ihre Mitarbeiter*innen und verantwortlich für die Betriebsanweisung. Verwenden Sie in Ihrem Unternehmen z.B. Gefahrstoffe müssen Sie auf die Gefahren hinweisen. Die Betriebsanweisung dient vor allem dem Schutz vor Unfällen und ist Teil Ihres Arbeitsschutzmanagementsystems.
Die Notwendigkeit von Betriebsanweisungen regelt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), in Kombination mit dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Die Grundlage einer Betriebsanweisung bildet die Gefährdungsbeurteilung, die Sie, gerne mit Unterstützung durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, für jeden Arbeitsplatz erstellen müssen.
Bei Tätigkeiten mit einer gering bewerteten Gefährdung benötigen Sie keine Betriebsanweisung, z.B. wenn Ihre Mitarbeiter*innen in der Verwaltung mit „Papier“ arbeiten. Sehr wohl aber, wenn die gleichen Mitarbeiter*innen Zugang zu den „Spülmaschinentabs“ in Ihren Sozialräumen haben. Klingt absurd, ist aber so.
3. Welche Arten von Betriebsanweisungen gibt es?
Betriebsanweisungen müssen immer dann erstellt werden, wenn es sich um bestimmte Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe oder besonders gefährliche Betriebsbereiche handelt.
Unterschieden wird grob in folgende Arten von Betriebsanweisungen für:
- Gefahrstoffe
- Bedienung von Maschinen und Anlagen, sowie Arbeitsverfahren
- Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung
Dabei wird allgemein für jeden Gefahrstoff, jedes Arbeitsmittel oder Gerät und jede Maschine in Ihrem Unternehmen eine eigene Betriebsanweisung erstellt (z.B. Farben und Lacke, Öle und Schmierstoffe, Spülmaschinentabs, Reinigungsmittel, Gabelstapler, Leiter und Tritte, Bohrmaschinen, Zerspanungsarbeiten, …)
4. Wie sieht eine Betriebsanweisung aus?
Die äußere Form einer Betriebsanweisung ist nicht festgelegt. Es ist aber ratsam, im Unternehmen einheitliche Formulare zu verwenden, um einen Wiedererkennungswert zu schaffen und die notwendige Aufmerksamkeit der Mitarbeiter*innen zu erhalten.
Die Betriebsanweisung ist meist mit den Farben Blau, Orange oder Grün umrahmt und in ca. 7 inhaltliche Abschnitte unterteilt.
5. Welche Farben werden für welche Betriebsanweisung benutzt?
Die DGUV empfiehlt eine farbliche Kennzeichnung für die verschiedenen Arten von Betriebsanweisungen, verpflichtend ist diese jedoch nicht.
Die Muster für eine blanko, also leere, Betriebsanweisung können Sie sich hier downloaden:
6. Was muss in einer Betriebsanweisung enthalten sein?
Betriebsanweisungen sollen übersichtlich und leicht verständlich sein. Sie sollte eine DIN A4-Seite nicht überschreiten.
Die Gefahrkennzeichnungen mit Piktogrammen und Symbolen vereinfachen es Ihren Mitarbeiter*innen die Anweisung zu verstehen. Eine Übersicht der Kennzeichnungen und Symbole haben wir Ihnen hier zusammengestellt:
Für den Inhalt einer Betriebsanweisung gibt es die folgenden Empfehlungen oder Verpflichtungen:
Berufsgenossenschaften
- Anwendungsbereich
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
- Verhalten bei Störungen und im Gefahrfall
- Verhalten bei Unfällen – Erste Hilfe, sowie Notrufnummer
- Instandhaltung und Entsorgung
- Folgen bei Nichtbeachtung
Gefahrstoffverordnung
(GefStoffV § 14)
- Bezeichnung,
Kennzeichnung und
mögliche Gefährdung
der Gesundheit und
Sicherheit - angemessene Vorsichtsmaßregeln und Maßnahmen
- Hygienevorschriften
- Maßnahmen zur Verhütung einer Exposition
- Tragen und Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung(PSA)
- Maßnahmen beiBetriebsstörungen/ Unfällen
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen/ Notfällen/ Betriebsstörungen
Technische Regel für Gefahrstoffe (TSRG 555)
- Arbeitsbereiche, Arbeitsplatz, Tätigkeit
- Gefahrstoffe (Bezeichnung)
- Gefahren für Mensch und Umwelt
- Schutzmaßnahmen, Verhaltensregeln
- Verhalten im Gefahrenfall
- Erste Hilfe
- sachgerechte Entsorgung
7. Wer schreibt und wer unterschreibt die Betriebsanweisungen?
Grundlage für Betriebsanweisungen ist die vorausgegangene Gefährdungsbeurteilung, die Sie gemeinsam mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt haben.
Sie können die Betriebsanweisung selbst erstellen, oder auf die Unterstützung Ihrer Sicherheitsfachkraft zurückgreifen.
Bei F&J haben wir bereits eine Vielzahl von Betriebsanweisungen erstellt, die wir Ihnen auf Bestellung gern zusenden. In einigen Fällen ist eine individuelle Beschreibung der Anweisung notwendig. Vor allem dann, wenn es sich um gefährliche Betriebsbereiche in Ihrem Unternehmen handelt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Betriebsanweisung gern.
Achtung!
Betriebsanweisungen müssen zwingend von Ihnen als Unternehmer*in, bzw. Arbeitgeber*in unterschrieben und somit freigegeben werden! Ohne Ihre Unterschrift ist sie nicht gültig!
Die Unterschrift Ihrer Mitarbeiter*innen ist nicht notwendig. Sie können sich aber in Ihren Unterweisungen bestätigen lassen, dass die Mitarbeiter*innen die Anweisungen kennen und ihnen folgen.
8. Wie müssen Betriebsanweisungen ausgehängt sein, damit meine Mitarbeiter*innen sie kennen?
Die Betriebsanweisungen sollten sich überall dort wiederfinden, wo die jeweiligen Gefahren bestehen. Es macht keinen Sinn, die Betriebsanweisung für Gabelstapler in der Verwaltung auszuhängen, da die vermutlich wenigsten Ihrer kaufmännischen Angestellten den Gabelstapler fahren werden.
In Einzelfällen können Betriebsanweisungen auch an die Arbeitnehmer*innen direkt ausgehändigt werden. Das ist z.B. dann ratsam, wenn Sie ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen und Ihre Arbeitnehmer*innen individuell auf die Benutzung des Fahrzeugs einweisen.
Grundsätzlich müssen Sie die Betriebsanweisungen immer vor der ersten Verwendung des Objekts oder Produkts Ihren Mitarbeiter*innen zugänglich machen. Auch Arbeitnehmer*innen fremder Unternehmen, die sich in Ihrem Betrieb aufhalten, müssen die Betriebsanweisungen kennen
9. Was passiert, wenn ich keine Betriebsanweisungen in meinem Unternehmen aushänge?
Die Erstellung von Betriebsanweisungen ist eine allgemeine Pflicht des Unternehmers. Entscheiden Sie sich – entgegen der Gefahrstoffverordnung und einer konkreten Unfallverhütungsvorschrift – dagegen eine Betriebsanweisung zu erstellen, handeln Sie ordnungswidrig. Das bedeutet, dass Sie mindestens ein Bußgeld zahlen müssen.
Im Worst-Case, also im Fall eines Arbeitsunfalls in Ihrem Unternehmen, sind auch härtere Strafen, wie Freiheitsentzug, möglich.
Denken Sie bitte immer daran, dass die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*innen ausschließlich Ihnen obliegt. Überlegen Sie deshalb sehr genau, ob Sie dieses Risiko tatsächlich eingehen wollen.
10. Wie lange sind Betriebsanweisungen gültig?
Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine zeitliche Gültigkeit einer Betriebsanweisung. Sie sollte prinzipiell immer dann erneuert werden, wenn sich einzelne Komponenten verändern.
Eine regelmäßige Überprüfung der Anweisungen ist unbedingt notwendig und sollte keinesfalls vernachlässigt werden. Wir empfehlen unseren Kunden einen jährlichen Check, ob die Betriebsanweisungen noch aktuell sind.
Sie möchten mehr Infos zu Betriebsanweisungen in Ihrem Unternehmen oder eine individuelle Beratung? Kontaktieren Sie uns und vereinbaren ein erstes kostenloses Beratungsgespräch bei F&J.