Psychische Gefährdungsbeurteilung mit F&J

5 Mythen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung

Für alle Arbeitsplätze in einem Unternehmen ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtend. Verantwortlich hierfür sind die Inhaber*innen und/oder die Geschäftsführer*innen persönlich. Neben der physischen Beurteilung möglicher Gefährdungen am Arbeitsplatz ist seit ein paar Jahren auch die Beurteilung psychischer Belastungen ein besonderes Kriterium und Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung.

Obwohl die psychische Gefährdungsbeurteilung seit vielen Jahren Pflicht bei der Erstellung einer arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilung ist, gibt es noch viele Vorurteile – häufig auch wegen einfacher Unwissenheit.

Die 5 häufigsten Mythen zur psychischen Gefährdungsbeurteilung klären wir für Sie hier auf:

1. Psychische Gefährdungsbeurteilungen sind freiwillig

Tatsächlich ist seit 2013 die Beurteilung möglicher psychischer Gefährdungen für alle Unternehmer*innen an allen Arbeitsplätzen gemäß Arbeitsschutzgesetz verpflichtend.

In den vergangenen Jahren hat der psychische Gesundheitsschutz von Mitarbeiter*innen an immer stärker werdender Bedeutung gewonnen. Laut des Bundesministerium für Gesundheit sind etwa 15 % aller Fehltage auf Erkrankungen der Psyche zurückzuführen.

Für Berufe, die intensiv mental belastend sind, weil sie z.B. konstant mit Unglücken, Leid oder langen Arbeitszeiten einhergehen, wie z.B. Rettungssanitäter, sind psychische Gefährdungen zwar vermeintlich leichter zu beurteilen, als für die klassische Bürotätigkeit, tatsächlich finden sich aber in allen Berufsgruppen eine große Anzahl an Arbeitsunfähigkeiten aufgrund psychischer Erkrankungen, die auch eine Folge von psychischen Beanspruchungen am Arbeitsplatz sein können.

Berufsgruppen mit den meisten Arbeitsunfähigkeitsfällen aufgrund von psychischen und Verhaltensstörungen nach Falldauer im Jahr 2018 (AU-Tage je Fall) Quelle: Statista

2. Psychische Belastungen sind individuell und können nicht auf alle Arbeitnehmer*innen übertragen werden

Menschen befinden sich permanent in einer psychischen Belastung. Das klingt erstmal schlimmer als es ist. Gemeint ist damit lediglich, dass wir uns konstant in einer kognitiven oder emotionalen Datenverarbeitung befinden – sowohl im Privatleben, als auch auf der Arbeit, denn:

Psyche“ – somit auch „psychisch“ – bedeutet nicht mehr, als die Gesamtheit aller geistigen Eigenschaften und beinhaltet sowohl das Fühlen als auch das Denken eines Individuums – in diesem Fall des Individuums Mitarbeiter*in.

Die psychische Beanspruchung wiederum ist die „unmittelbare und individuelle Auswirkung psychischer Belastungen in Abhängigkeit von individuellen Voraussetzungen und Zuständen“. (Begriffsabgrenzung nach DIN EN ISO 10075-1)

Wie intensiv eine Person eine psychische Belastung wahrnimmt, ist also von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Teilweise sogar situationsabhängig. Ein und dieselbe Person kann eine Belastung heute als sehr starke Beanspruchung empfinden, morgen schon wieder als sehr viel weniger stark.

Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist es, jene Belastungen zu ermitteln, die sich auf den Großteil der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu einer negativen Beanspruchung entwickeln können.

Diese negativen Beanspruchungen können dann zu negativen Folgen führen, die es bei der Gefährdungsbeurteilung zu verhindern oder zu minimieren gilt. Wichtig dabei ist, dass es sich immer um eine „KANN-Beanspruchung“ oder eine mögliche Negativität handelt, nicht um ein zwangsläufiges MUSS.

3. Bei einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung werden psychische Erkrankungen der Mitarbeiter*innen offengelegt

Eines der häufigsten Missverständnisse ist, dass es sich bei der Betrachtung der möglichen psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz um das Erforschen von psychischen Erkrankungen der eigenen Arbeitnehmer*innen handelt. Dies ist ausdrücklich nicht so!

Tatsächlich spielen psychische Erkrankungen, wie Depressionen, für eine psychische Gefährdungsbeurteilung gar keine Rolle. Vielmehr geht es darum mögliche Belastungsfaktoren bei der Arbeit zu ermitteln und nicht darum die Krankheitsbilder der Belegschaft zu erforschen. Das ist sogar ausdrücklich verboten!

Zum Beispiel könnte ein*e Mitarbeiter*in an einer psychischen Erkrankung leiden, die lange bevor er/sie bei Ihnen eingestellt wurde vorhanden war. Die Krankheit kann deswegen nicht als Belastung am Arbeitsplatz angesehen werden. Sie kann deshalb auch nicht auf alle übrigen Arbeitnehmer*innen übertragen werden, die sich am gleichen Arbeitsplatz befinden. Hier handelt es sich tatsächlich um eine ganz individuelle und persönliche negative Folge verschiedener Belastungen, die nichts mit der Tätigkeit in Ihrem Unternehmen zu tun hat, und im Rahmen des Arbeitsschutzes somit auch nicht relevant ist.

4. Psychische Gefährdungsbeurteilungen bringen gar nichts – sie sind nur eine lästige Pflicht

Ja, psychische Gefährdungsbeurteilungen sind eine Pflicht, die alle Arbeitgeber*innen zu erfüllen haben. Aber nein, sie sind nicht lästig!

Sie mögen aufwändiger und abstrakter in der Ermittlung sein, aber sie bieten Arbeitgeber*innen viele Chancen das Unternehmen weiterzuentwickeln. Indem mögliche psychische Gefährdungen erkannt und Maßnahmen zum Schutz davor eingerichtet werden, schaffen Sie eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für ihre Arbeitnehmer*innen. Ihre Mitarbeiter*innen werden nachweislich:

  • gesünder
  • leistungsfähiger
  • motivierter
  • zufriedener

Außerdem fördern Sie zuverlässig die Bindung an Ihr Unternehmen durch eine positive Arbeitsumgebung. Das wiederrum führt in der Regel auch zu mehr Erfolg Ihrer gesamten Firma.

5. „Bei uns gibt es keine psychischen Gefährdungen“

In jedem Lebensmoment und somit auch an jedem Arbeitsplatz sind Menschen psychischen Belastungen ausgesetzt. Bestimmt sollen Ihre Mitarbeiter*innen während der Beschäftigung denken, Entscheidungen treffen, mit Kolleg*innen im Team arbeiten, oder schnell noch den dringenden Auftrag bearbeiten.

Nicht jede dieser psychischen Belastungen, also nicht jedes Nachdenken oder jede (Zusammen-)Arbeit, führt zwangsläufig zu einer negativen Beanspruchung oder einer psychischen Gefährdung, die eine negative Beanspruchungsfolge mit sich bringt.

Dennoch handelt es sich um eine psychische Belastung. Wie intensiv diese Belastung wahrgenommen wird, oder ob sie sich zu einer negativen Beanspruchung entwickelt, wird bei der Analyse durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ermittelt.

Beispiele für psychische Gefährdungen können sein:

  • Lange und hohe Lärmbelastung
  • Häufiger Schichtwechsel
  • Konstante Mehrarbeit über einen längeren Zeitraum
  • Kontinuierlicher Zeitdruck bei der Auftragsbearbeitung
  • Arbeit in großen Gruppen
  • Isolation am Arbeitsplatz

Dauerhaft ausgeprägte psychische Gefährdungen lösen Stress aus und führen langfristig auch zu physischen Erkrankungen. Deshalb ist es so wichtig, neben den physischen Gefährdungen auch die Beanspruchungen der Psyche für ein gesundes Arbeitsklima zu berücksichtigen.

So ermitteln wir bei F&J eine psychische Gefährdung

Um die möglichen psychischen Gefährdungen am jeweiligen Arbeitsplatz zu analysieren arbeiten wir bei F&J unter anderem auch mit externen Kooperationspartnern zusammen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ermitteln zunächst die beschäftigungs- und arbeitsplatzspezifischen Gefährdungen. Danach werden die Mitarbeiter*innen des Unternehmens anonym von unserem Kooperationspartner interviewt.

Bei der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung sind sowohl Sie als Arbeitgeber*in, als auch wir als Ihr Partner und externe Fachkraft für Arbeitssicherheit auf die Mitwirkung Ihrer Beschäftigten angewiesen, weshalb wir bei den Interviews immer mit Bedacht vorgehen und eine Anonymisierung garantieren.

Um die psychische und physische Gefährdungsbeurteilung abzuschließen bringen wir alle Aufzeichnungen zusammen und entwickeln daraus Handlungsempfehlungen nach dem „TOP-Prinzip“, das sich aus

  • Technischen
  • Organisatorischen
  • Persönlichen

Änderungen ableitet.

Anhand dieser Empfehlungen können Sie als Arbeitgeber*in optimale Maßnahmen für den Gesundheits- und Arbeitsschutz Ihrer Mitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen einleiten.

Sie wollen Ihre psychischen Gefährdungsbeurteilungen professionell erstellen oder überprüfen lassen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch und vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit unseren Fachkräften für Arbeitssicherheit.