F&J Sicherheitbeauftrage

Arbeitsschutz kompakt – Was Sie unbedingt für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten wissen müssen

Eine Ihrer wichtigsten Pflichten als Arbeitgeber*in ist die Einhaltung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter*innen. Die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße Teil Ihres Arbeitsschutz-Managementsystems. Ab wann Sie Sicherheitsbeauftragte in Ihrem Unternehmen benennen müssen, welche Aufgaben ein*e SiBe hat und wie Ihre Mitarbeiter*innen eine Qualifizierung als Sicherheitsbeauftragte erhalten, haben wir für Sie zusammengefasst:

Was ist ein*e Sicherheitsbeauftragte*r?

Sicherheitsbeauftragte sind Mitarbeiter*innen in Ihrem Unternehmen, die von Ihnen als Arbeitgeber*in als solche benannt und beauftragt wurden. Die Rolle als Sicherheitsbeauftragte (kurz: SiBe) führen Mitarbeiter*innen zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit im Unternehmen aus. Sie sind im Unternehmen quasi ehrenamtlich für die Bereiche Arbeitssicherheit und Unfallverhütung zuständig. SiBe übernehmen im Unternehmen eine wichtige zusätzliche Funktion, indem sie Schnittstelle für Kolleg*innen, Unternehmensleitung, (externe) Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind.

Welche Aufgaben haben Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen?

Sicherheitsbeauftragte beraten und helfen bei Fragen im betrieblichen Arbeitsschutz und sind erste Ansprechpartner für die Kolleg*innen vor Ort.

Zu den Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten gehören:

  • sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz erkennen
  • Persönliche Schutzausrüstungen begutachten und auf deren Benutzung achten
  • bei Arbeitsgeräten und Schutzeinrichtungen verstärkt auf einwandfreien Zustand achten
  • Kolleg*innen auf Unfall- und Gesundheitsgefahren aufmerksam machen
  • Unternehmensleitung auf Mängel hinweisen und deren Beseitigung „anstoßen“
  • Kooperation mit (externer) Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
  • Teilnahme an Arbeitschutzausschusssitzungen (ASA) und Betriebsbegehungen, sowie Fortbildungen

Wichtig zu beachten ist, dass ein*e Sicherheitsbeauftragte*r zwar eine verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt, er oder sie gegenüber Kolleg*innen jedoch nicht weisungsbefugt ist. Sicherheitsbeauftragte stehen ausschließlich beratend zur Seite steht.

Ab wann sind Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen notwendig?

Die DGUV V 1 regelt die Bestellung und die Aufgaben von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen. Sie besagt, dass Arbeitgeber*innen verpflichtet eine*n Sicherheitsbeauftragte*n zu benennen, wenn sie in ihrem Unternehmen regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter*innen beschäftigen.

Wie viele Mitarbeiter*innen Sie zu Sicherheitsbeauftragten bestellen müssen, richtet sich unter anderem auch nach Ihrer Betriebsgröße, den Arbeitsbedingungen und -verhältnissen vor Ort und ist deshalb sehr individuell. Die DGUV V1 verzichtet darauf konkrete Zahlen zu nennen, da die jeweiligen Voraussetzungen in Unternehmen stark schwanken können.

Greifbare Hilfe erhalten Sie bei Ihrer (externen) Fachkraft für Arbeitssicherheit, die für die Ermittlung echter Zahlen die nachfolgenden Kriterien für Ihr Unternehmen prüft.

Welche Kriterien sind bei der Bestellung von Sicherheitsbeauftragte*n wichtig?

Um zu wissen, wie viele Sicherheitsbeauftragte Sie für Ihr Unternehmen benennen sollten, sind zunächst die in Ihrem Unternehmen möglichen Unfall- und Gesundheitsgefahren wichtig, die Sie mithilfe der Gefährdungsbeurteilungen ermitteln.

Sind Mitarbeiter*innen im Unternehmen vielen Gefahren ausgesetzt, werden entsprechend ausreichende Sicherheitsbeauftragte benötigt – auch wenn das Unternehmen vergleichsweise klein ist.

Wenn Sie nun überlegen, welche*n Mitarbeiter*in sie genau als Sicherheitsbeauftragte*n benennen wollen, ist es wichtig zu beachten, dass die Person

  • in räumlicher,
  • zeitlicher und
  • fachlicher Nähe zu den Kolleg*innen steht.
    Das bedeutet, sie sollte:
  • im gleichen Unternehmensgebäude tätig sein,
  • zu der gleichen Zeit arbeiten, wie die übrigen Beschäftigten und
  • gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausüben, sowie Kenntnisse über ihren entsprechenden Zuständigkeitsbereich haben.

Gleichzeitig sollten Sie als Unternehmer*in sicher sein können, dass die von Ihnen ausgewählte Person auch physisch und psychisch der Aufgabe gewachsen ist und sie entsprechend ernst nimmt.

Was ist der Unterschied zwischen SiBe (Sicherheitsbeauftragte*r) und Sifa (Sicherheitsfachkraft/Fachkraft für Arbeitssicherheit)?

Ein*e SiBe ist ein*e vom Unternehmen ernannte*r Mitarbeiter*in, der*die zusätzlich zu der eigentlichen Tätigkeit ein Ehrenamt im gleichen Unternehmen ausübt. SiBe haben keine Weisungsbefugnis gegenüber Kolleg*innen, sondern unterstützen dabei, die Maßnahmen für den betrieblichen Arbeitsschutz sicher aus- und durchzuführen.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit (kurz: Sifa) üben diese Tätigkeit hauptberuflich aus und beraten die Unternehmen, in denen sie beschäftigt, oder von denen sie beauftragt worden sind, zu allen Themen der Arbeitssicherheit. Sie sind eine interne oder externe Stabsstelle des Unternehmens und damit direkt der Geschäftsleitung des Unternehmens unterstellt. Gemeinsam haben SiBe und Sifa, dass sie gegenüber Mitarbeiter*innen nicht weisungsbefugt sind.

Ein*e Sicherheitsbeauftragte*r kann einer Fachkraft für Arbeitssicherheit hervorragend zuarbeiten und ist dort eine wichtige Stütze.

Wie bestellt man eine*n Mitarbeiter*in zum*zur Sicherheitsbeauftragte*n?

Die Bestellung zum*zur Sicherheitsbeauftragte*n erfolgt schriftlich durch Sie als Arbeitgeber*in. In der Bestellung sollten Sie die Aufgaben des*der Sicherheitsbeauftragten aufführen, sowie den Unternehmensbereich, für den der*die neue SiBe zuständig sein soll. Das Formular wird von Ihnen und der*dem neuen Sicherheitsbeauftragte*n eigenhändig unterschrieben.

Ein Musterformular für die Bestellung als Sicherheitsbeauftragte*n können Sie bei uns anfordern.

Noch ein Tipp zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten

Machen Sie es Ihrem*Ihrer neuen Sicherheitsbeauftragten leicht und unterstützen Sie den*die Mitarbeiter*in bestmöglich in der neuen Rolle. Damit er*sie auf die neue Aufgabe als SiBe gut vorbereitet ist, melden Sie ihn*sie unbedingt zu einem Qualifizierungsseminar für Sicherheitsbeauftragte an.

Wichtig zu wissen:

Auch für Mitarbeiter*innen, die schon länger als Sicherheitsbeauftragte tätig sind, empfehlen wir regelmäßig an den Seminaren teilzunehmen, um kontinuierlich auf dem neuesten Stand zu sein.

Bei F&J finden die Seminare zur Qualifizierung als Sicherheitsbeauftragte*r regelmäßig – nun auch online – statt.

In dem Seminar wird das erforderliche Wissen praxisnah und beispielhaft vermittelt und es werden alle zentralen Fragen für das wichtige Ehrenamt als Sicherheitsbeauftragte*r besprochen und geklärt.

Wir freuen uns auf Sie und Ihre zukünftigen Sicherheitsbeauftragten.